1. Die Beschwerde des Betriebsrats vom 7. April 2008 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg wird zurückgewiesen.
2. Für den Betriebsrat wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschlussverfahren um die Eingruppierung verschiedener Arbeitnehmer der Arbeitgeberin (Beteiligte 2.). Diese unterhält in R. einen Betrieb zur Herstellung und Bestückung von Geräten der Datenverarbeitung, insbesondere von Personalcomputern. Im Betrieb gelten die einschlägigen Tarifverträge der Elektroindustrie, abgeschlossen zwischen der IG Metall und dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e.V.
Antragsteller ist der bei der Beteiligten zu 2. gebildete Betriebsrat (Beteiligter zu 1.).
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