I. Die Beteiligten streiten über die Ausstellung einer Krankenversicherungskarte.
Der Kläger bezieht seit 1988 eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung. Deshalb war er Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). 1997 verzog er nach Frankreich. Dort ist er beim französischen Krankenversicherungsträger, der Caisse Primaire d'Assurance Maladie (CPAM), eingeschrieben. Die beklagte Krankenkasse nimmt die Aufgaben einer Verbindungsstelle wahr.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|