Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung, Unternehmenseigenschaft eines gemeinnützigen Vereins
LSG Thüringen, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen L 1 U 328/02
DRsp Nr. 2008/17074
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung, Unternehmenseigenschaft eines gemeinnützigen Vereins
Beschäftigt ein gemeinnütziger Verein im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben des Naturschutzes, der Heimat- und Brauchtumspflege ABM-Kräfte unter anderem in der Landschaftspflege und leistet ausschließlich für diese Arbeitsentgelte, so wird er damit noch nicht zu einem Unternehmen des Gartenbaus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]