I. Auf die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Juni 2010 -
II. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel der Beteiligten gemäß § 98 Abs. 2 Satz 4 ArbGG nicht gegeben.
I. Die Beteiligten streiten um die Einsetzung einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen "Gefährdungsanalyse Hotel T. B. in Palma de Mallorca sowie zur praktizierten Standby-Regelung".
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