LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.07.2010
13 TaBV 1324/10
Normen:
BetrVG § 117 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 117 Abs. 2 S. 2; ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 4; TV PV § 57 Abs. 1 Nr. 6; ArbGG § 98 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 24 BV 3958/10

Mitbestimmungsfreie Gefährdungsanalyse durch Luftfahrtunternehmens; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zur Gefährdungsanalyse einer Standby-Regelung für Crew-Hotel auf Mallorca bei fehlendem Mitbestimmungsrecht der Bordvertretung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2010 - Aktenzeichen 13 TaBV 1324/10 - Aktenzeichen 13 TaBV 1348/10

DRsp Nr. 2011/6559

Mitbestimmungsfreie Gefährdungsanalyse durch Luftfahrtunternehmens; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zur Gefährdungsanalyse einer Standby-Regelung für Crew-Hotel auf Mallorca bei fehlendem Mitbestimmungsrecht der Bordvertretung

Bei der Gefährdungsanalyse eines Crew-Hotels auf Mallorca besteht offensichtlich kein Mitbestimmungsrecht der Bordvertretung.

I. Auf die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Juni 2010 - 24 BV 3958/10 - unter Zurückweisung der Beschwerde der zu 1) beteiligten Personalvertretung abgeändert und der Antrag der Personalvertretung insgesamt zurückgewiesen.

II. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel der Beteiligten gemäß § 98 Abs. 2 Satz 4 ArbGG nicht gegeben.

Normenkette:

BetrVG § 117 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 117 Abs. 2 S. 2; ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 4; TV PV § 57 Abs. 1 Nr. 6; ArbGG § 98 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Einsetzung einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen "Gefährdungsanalyse Hotel T. B. in Palma de Mallorca sowie zur praktizierten Standby-Regelung".