1.Auf die Beschwerde des Arbeitgebers (Beteiligter zu 2)
wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf
vom 07.10.2009 - 4 BV 28/09 - abgeändert und der
Feststellungsantrag zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch bei Neueinstellungen von nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern diese nach dem Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel einzugruppieren.
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