1.Die Beschwerde des Betriebsrats (Antragstellers)
gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg
vom 16.09.2009 -
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch bei Neueinstellungen von nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern diese nach dem Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel einzugruppieren.
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