Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 09.04.2015 - Az.: 3 BV 38 b/14 - abgeändert:
Die Anträge der Beteiligten zu 1. werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
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