BAG - Beschluß vom 17.06.2008
1 ABR 20/07
Normen:
BetrVG § 99 ;
Fundstellen:
AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung
ArbRB 2008, 334
AuR 2008, 407
BAGE 127, 51
MDR 2008, 1282
NZA 2008, 1139
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 17.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 TaBV 42/06

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung; Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung des Betriebsrats; Vorlage von Gesprächsnotizen über Bewerbungsgespräche

BAG, Beschluß vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 1 ABR 20/07

DRsp Nr. 2008/19217

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung; Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung des Betriebsrats; Vorlage von Gesprächsnotizen über Bewerbungsgespräche

»Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung nicht mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe unter Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX die Möglichkeit der Stellenbesetzung mit einem schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen nicht geprüft und sich nicht mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt.«

Normenkette:

BetrVG § 99 ;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung zweier Arbeitnehmer.