ArbG Koblenz, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2026/08
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Teilanrechnung einer Tariferhöhung auf Funktionszulage
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 775/09
DRsp Nr. 2010/20048
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Teilanrechnung einer Tariferhöhung auf Funktionszulage
1. Nach § 75 Abs. 3 Nr. 4BPersVG bestimmt der Personalrat mit bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung sowie bei der Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren.2. Das Mitbestimmungsrecht des § 75 Abs. 3 Nr. 4BPersVG ist als umfassendes Mitbestimmungsrecht in nahezu allen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung zu verstehen.3. Soweit in § 75 Abs. 3 Nr. 4BPersVG von Fragen der Lohngestaltung "innerhalb der Dienststelle" die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass die Mitbestimmung bei dienststellenübergreifenden Regelungen entfällt; vielmehr ist dann gemäß § 82 Abs. 1BPersVG die bei der für die Entscheidung zuständigen Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen.
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