LAG Frankfurt/Main, vom 20.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 63/73
Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns
BAG, Beschluß vom 02.09.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 50/74
DRsp Nr. 2007/24666
Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns
»Die Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns hat bei mehr als zwei Arbeitnehmervertretern derart zu erfolgen, das grundsätzlich die Kandidaten mit der größten Stimmenzahl gewählt sind. Unter den insgesamt gewählten Arbeitnehmervertretern muß sich aber ein Arbeiter und ein Angestellter aus dem Konzern, ein Arbeitnehmer des herrschenden und ein Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens befinden (Abweichung von AP Nr. 13 zu § 76BetrVG 1952).«