LAG München - Beschluss vom 08.07.2009
11 TaBV 114/08
Normen:
BetrVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 06.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 22 BV 120/08

Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen in deutschen Kulturinstituten im Ausland; Ausstrahlung des inländischen Betriebs

LAG München, Beschluss vom 08.07.2009 - Aktenzeichen 11 TaBV 114/08

DRsp Nr. 2009/18028

Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen in deutschen Kulturinstituten im Ausland; Ausstrahlung des inländischen Betriebs

1. Deutsches Betriebsverfassungsrecht ist auf im Ausland tätige Mitarbeiter anwendbar, soweit sich deren Auslandstätigkeit als "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebes darstellt. 2. Die Beantwortung der Frage, ob der Inlandsbezug eines im Ausland tätigen Mitarbeiters erhalten geblieben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Dauer des Auslandseinsatzes, der Eingliederung in einen Auslandsbetrieb, dem Bestehen und den Voraussetzungen eines Rückrufrechts zu einem Inlandseinsatz sowie dem sonstigen Inhalt der Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ab.