LAG Köln - Beschluss vom 11.03.2009
3 TaBV 75/08
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2009, 424
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 276/08

Mitbestimmung bei Eingruppierung; Einhaltung der Wochenfrist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren; entbehrliche Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung bei eigener Sachkunde des Betriebsrats

LAG Köln, Beschluss vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 3 TaBV 75/08

DRsp Nr. 2009/10324

Mitbestimmung bei Eingruppierung; Einhaltung der Wochenfrist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren; entbehrliche Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung bei eigener Sachkunde des Betriebsrats

1. Bei der Beteiligung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Einstellung eines Arbeitnehmers ist die Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung entbehrlich, wenn der Betriebsrat sowohl den konkreten Arbeitsplatz als auch die Tätigkeit des Mitarbeiters aus eigener Sachkunde genau kennt. 2. Der Betriebsrat ist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren für die Einhaltung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darlegungs- und beweispflichtig.

Tenor:

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.08.2008 - 8 BV 276/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmung bei einer Eingruppierung.