Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.10.2009 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat an der Eingruppierung von neu eingestellten Mitarbeitern zu beteiligen ist.
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