Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 25. Februar 2010 -
Ferner wird die Anschlussbeschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über die Neuausweisung und Änderung von sog. Tagesdauerarbeitsposten im Zusammenhang mit der Gestaltung von Dienstplänen.
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