ArbG Berlin, vom 06.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 15763/08
Mitbestimmung bei der Änderung von Vergütungsgrundsätzen; Anspruch auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung bei mitbestimmungswidriger Änderung betrieblicher Entlohnungsgrundsätze
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 23 Sa 1258/09
DRsp Nr. 2010/20799
Mitbestimmung bei der Änderung von Vergütungsgrundsätzen; Anspruch auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung bei mitbestimmungswidriger Änderung betrieblicher Entlohnungsgrundsätze
1. Das Mitbestimmungsrecht nach § 85 Abs. 1 Nr. 10LPersVG Berlin erfasst die Fragen der Lohngestaltung, zu denen ausdrücklich die Aufstellung und Änderung von Vergütungsgrundsätzen gehört; dabei kommt es nicht darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Grundsätze bisher angewandt worden sind. 2. Auch die Änderung einer von der Arbeitgeberin einseitig praktizierten Vergütungsordnung ist mitbestimmungspflichtig; es kommt daher nicht darauf an, ob für die Arbeitgeberin bis zur Änderung keinerlei Tarifbindung nach § 3TVG bestanden hat. 3. Ist die Lohngestaltung bei der Arbeitgeberin weder durch einen Tarifvertrag noch durch Rechtsvorschriften geregelt, ist kein das Mitbestimmungsrecht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 LPersVG ausschließender Ausnahmetatbestand anwendbar.4. Eine Maßnahme der Arbeitgeberin, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, ist rechtswidrig und unwirksam; das führt dazu, dass die bislang geltenden Vergütungsgrundsätze weiter anzuwenden sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.