LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.06.2022
L 1 AS 101/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 07.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 175 AS 3864/16

Minderung eines Anspruchs auf Alg II in Höhe von 30 % des RegelbedarfsVerletzung der Pflicht zum Nachweis von EigenbemühungenBestandskräftiger Eingliederungsvereinbarung-VerwaltungsaktVoraussetzung einer weiteren Beschwer bei Bestandskraft eines EGV-VA

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2022 - Aktenzeichen L 1 AS 101/18

DRsp Nr. 2022/15042

Minderung eines Anspruchs auf Alg II in Höhe von 30 % des Regelbedarfs Verletzung der Pflicht zum Nachweis von Eigenbemühungen Bestandskräftiger Eingliederungsvereinbarung-Verwaltungsakt Voraussetzung einer weiteren Beschwer bei Bestandskraft eines EGV -VA

Eine Belehrung muss konkret, richtig, vollständig und verständlich sein und einem Hilfebedürftigen zeitnah im Zusammenhang mit seinen Pflichten erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch ein Pflichtverstoß ohne wichtigen Grund haben kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 07. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt 4/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Minderung seines Arbeitslosengeld II-Anspruchs in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. März 2016 in Höhe von noch 30 vom Hundert (v.H.) des Regelbedarfs.