Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 07. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 4/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Minderung seines Arbeitslosengeld II-Anspruchs in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. März 2016 in Höhe von noch 30 vom Hundert (v.H.) des Regelbedarfs.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|