Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. März 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) ohne Kürzung der nach dem
Der 1943 geborene Kläger siedelte im August 1984 als Spätaussiedler aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland über. Er ist Inhaber des Vertriebenenausweises A. Aufgrund von Vormerkungsbescheiden ist geklärt, dass der Kläger anrechenbare Versicherungszeiten nach dem
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