Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 08. Januar 2015 wird geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag des Antragstellers auf Mietschuldenübernahme unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
I.
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