LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.01.2016
L 13 SB 158/14
Normen:
SGB IX § 146 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 13.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 79/12

Merkzeichen B und HErheblichkeit des HilfebedarfsTäglicher Zeitaufwand

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen L 13 SB 158/14

DRsp Nr. 2016/7600

Merkzeichen B und H Erheblichkeit des Hilfebedarfs Täglicher Zeitaufwand

1. Die Erheblichkeit des Hilfebedarfs ist in erster Linie nach dem täglichen Zeitaufwand für erforderliche Betreuungsleistungen zu beurteilen: Wer nur in relativ geringem Umfang von täglich etwa einer Stunde auf fremde Hilfe angewiesen ist, ist nicht hilflos. 2. Demgegenüber ist ein täglicher Zeitaufwand als hinreichend erheblich anzusehen, wenn er mindestens zwei Stunden erreicht. 3. Bei einem täglichen Zeitaufwand für fremde Hilfe zwischen einer und zwei Stunden ist Hilflosigkeit dann anzunehmen, wenn der wirtschaftliche Wert der erforderlichen Pflege (wegen der Zahl der Verrichtungen bzw. ungünstiger zeitlicher Verteilung der Hilfeleistungen) besonders hoch ist.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 13. Mai 2014 geändert sowie der Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 17. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2012 in der Fassung des Ausführungsbescheides vom 21. Juli 2014 verpflichtet, bei dem Kläger mit Wirkung ab 28. April 2011 die gesundheitlichen Voraussetzungen der Merkzeichen "H" und "B" festzustellen.

Der Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten des gesamten gerichtlichen Verfahrens in vollem Umfang zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § Abs. S. 1;