ArbG Magdeburg, vom 08.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3414/08
Mehrarbeitsvergütung für Lehrer bei Teilnahme an Klassenfahrten
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.06.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 325/09
DRsp Nr. 2010/21055
Mehrarbeitsvergütung für Lehrer bei Teilnahme an Klassenfahrten
1. Die Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten gehört zu dem herkömmlichen Berufsbild eines Lehrers.2. Lehrer im Landesdienst von Sachsen-Anhalt, deren regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung durch eine niedrigere besondere regelmäßige Unterrichtsverpflichtung nach dem TV-LSA Schulen 2008 i. V. m § 3 TV - Soziale Absicherung - L ersetzt wird (vorliegend 21 statt 25 Stunden/Woche Unterrichtsverpflichtung), werden durch diese Absenkung nicht zu Teilzeitbeschäftigten, sondern gelten weiterhin als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.3. Solche Lehrer mit einer tariflich abgesenkten Unterrichtsverpflichtung nach dem TV-LSA Schulen 2008, die eine einwöchige Klassenfahrt betreuen, haben keinen Anspruch auf Bezahlung einer Vergütung, die der bisherigen Vollzeitbeschäftigung ohne Anwendung des TV-LSA Schulen 2008 (= 25 Stunden Unterrichtsverpflichtung/Woche) entspricht. Sie sind auch während der Klassenfahrt weiterhin nach der abgesenkten tariflichen Arbeitszeit (= vorliegend 21 Stunden/Woche) zu vergüten. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist hierin nicht zu erblicken.
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