Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 16.06.2015, Az.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 2.930,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2014 zu zahlen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, Ausbildungsvergütung, die er unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückzugewähren.
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