SG Karlsruhe, vom 28.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SO 2104/05
Maßgebliche Sach- und Rechtslage für Anfechtungs- und Leistungsklage bei einem Leistungsanspruch nach dem außer Kraft getretenen BSHG, Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2008 - Aktenzeichen L 7 SO 827/07
DRsp Nr. 2008/16839
Maßgebliche Sach- und Rechtslage für Anfechtungs- und Leistungsklage bei einem Leistungsanspruch nach dem außer Kraft getretenen BSHG, Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen
1. Zwar ist bei kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich; Abweichungen von dieser Faustregel können sich jedoch aus dem materiellen Recht ergeben, sodass bei Rechtsänderungen stets auch der zeitliche Geltungswille des Gesetzes in den Blick zu nehmen ist (hier: zur Realisierung bis Ende 2004 entstandener Ansprüche auf BSHG -Leistungen nach dessen Außerkrafttreten).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.