Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von EUR 86.934,33.
Der am 5. Januar 1960 geborene Kläger war seit 1. Januar 2001 zuletzt als Korrespondent gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 3.200,-- bei der Fa. d. GmbH in B. beschäftigt. Dieses Unternehmen fusionierte im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - A. - und wurde im Dezember 1998 an die P.Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von K. gehörte.
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