I. Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 5. Oktober 1983 bis 30. Januar 1984.
Der 1961 geborene Kläger, ein Türke, kam im Herbst 1979 in die Bundesrepublik Deutschland und beantragte die Gewährung von Asyl. Nach einer - bis zum 11. Mai 1983 gültigen - Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens setzte der Oberstadtdirektor der Beigeladenen die Abschiebung des Klägers bis zum 3. Dezember 1983 aus, beschränkte allerdings den Aufenthalt auf den Bereich der Stadt Hamm und verbot ihm, eine selbständige oder eine vergleichbare unselbständige Tätigkeit auszuüben (Bescheid vom 3. Juni 1983). Der Asylklage hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln durch Urteil vom 9. Dezember 1983 stattgegeben.
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