SG Karlsruhe, vom 09.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AY 2271/05
Mangel einer Prozessvollmacht
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2006 - Aktenzeichen L 7 AY 1799/06
DRsp Nr. 2007/3121
Mangel einer Prozessvollmacht
Bis zur Verkündung bzw Absendung der Entscheidung des Sozialgerichts ist die schriftliche Originalvollmacht zu den Akten des Gerichts einzureichen, und sie muss sich nachvollziehbar auf das konkrete Gerichtsverfahren beziehen. Nach Absendung eines Gerichtsbescheids ist eine nachträgliche Heilung des Mangels der Vollmacht nicht mehr möglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]