Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 3. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte der Klägerin die Kosten für die Behandlung einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) zu erstatten hat.
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