Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 21. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kostenübernahme für den Anbau eines Hubliftes Modell Reha-Lift als Außenanlage mit zwei Haltestellen sowie weitere damit verbundene Umbaumaßnahmen in Höhe von insgesamt 7.960,00 Euro im Rahmen eines Wohnungswechsels der Klägerin streitig.
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