LSG Thüringen - Urteil vom 27.01.2015
L 6 R 2008/11
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 18.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 1009/10

LSG Thüringen - Urteil vom 27.01.2015 (L 6 R 2008/11) - DRsp Nr. 2015/8007

LSG Thüringen, Urteil vom 27.01.2015 - Aktenzeichen L 6 R 2008/11

DRsp Nr. 2015/8007

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 18. Oktober 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ab dem 1. Juli 2009 bis 30. September 2013 streitig.