Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 21. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit streitig.
Der 1954 geborene Kläger erwarb 1972 einen Abschluss für die Ausbildung im Teilgebiet des Ausbildungsberufes Betonwerker als Betonwerkerhelfer. Danach arbeitete er laut eigenen Angaben bis 1975 als Betonbauer/Maurer bei der
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