Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 31. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kostenübernahme für ambulant durchgeführte Magnetresonanztomographie(MRM bzw. MRT)-Untersuchungen der Mamma in Höhe von 822,99 EUR streitig.
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