LSG Thüringen - Urteil vom 24.02.2015
L 6 R 113/13
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 09.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 3588/10

LSG Thüringen - Urteil vom 24.02.2015 (L 6 R 113/13) - DRsp Nr. 2015/8695

LSG Thüringen, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen L 6 R 113/13

DRsp Nr. 2015/8695

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung hat.