Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung hat.
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