LSG Thüringen - Urteil vom 21.10.2015
L 4 AS 1751/12
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 31.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 976/10

LSG Thüringen - Urteil vom 21.10.2015 (L 4 AS 1751/12) - DRsp Nr. 2016/3556

LSG Thüringen, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen L 4 AS 1751/12

DRsp Nr. 2016/3556

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 31. August 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten für die Monate Juni bis September 2009 um Leistungen nach dem SGB II bzw. AsylbLG.

Die Mutter des Klägers (ehemalige Klägerin und Berufungsklägerin) ist Bürgerin der Republik Kamerun und reiste im Mai 2002 in die Bundesrepublik ein. Ihr Asylantrag wurde letztendlich mit rechtskräftigem Urteil des VG Gera abgelehnt. Am 2. Dezember 2003 wurde der Kläger, ebenfalls Bürger Kameruns, geboren. Infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt ist der Kläger dauerhaft und im schwersten Maße körperlich und geistig retadiert. Er hat einen GdB von 100 sowie sämtliche Nachteilsausgleiche. Die Pflegekasse bewilligt Leistungen nach der Pflegestufe III in Höhe von 665 Euro (Stand Dezember 2007).