Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Altenburg vom 27. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe I über den 1. November 2006 hinaus.
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