LSG Thüringen - Urteil vom 16.10.2008
L 2 LW 462/05
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 10 LW 624/03 - 12.5.2005,

LSG Thüringen - Urteil vom 16.10.2008 (L 2 LW 462/05) - DRsp Nr. 2009/14094

LSG Thüringen, Urteil vom 16.10.2008 - Aktenzeichen L 2 LW 462/05

DRsp Nr. 2009/14094

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 12. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob für den Kläger vom 1. Januar 2001 an Versicherungspflicht bei der Beklagten besteht.

Der 1951 geborene Kläger ist Inhaber des Saatenzentrums S. Dieses züchtet Saatgut und bietet pflanzenzüchterische und -bauliche Dienstleistungen, wie die Prüfung von Zuchtmaterial und Pflanzenschutzmitteln an, die als Auftragsentwicklung durchgeführt werden. Außerdem betreibt es Saatgutvermehrung, wobei die Vorstufenerzeugung meist in Auftrag gegeben wird, um die Rohware nach Aufbereitung als anerkanntes Saatgut anzubieten. Dazu stehen dem Saatenzentrum S. ca. 105 ha eigenbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche und die technischen Einrichtungen des Betriebes zur Verfügung. Als Vermehrungspartner werden auch benachbarte Betriebe beauftragt.