Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Berufung der Kläger wendet sich gegen ein Urteil des Sozialgerichts, in dem die Verpflichtung des Beklagten zur Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens abgelehnt wurde.
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