Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 16. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses.
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