Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 27. März 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Geschehen vom 29. November 2004 als Arbeitsunfall im Sinne des Unfallversicherungsrechts anzuerkennen ist.
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