Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 27. April 2007 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im gesamten Verfahren sind nicht erstattungsfähig. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses gegen den Beigeladenen zu 2) für das Quartal I/01 wegen Verordnung des Medikaments Locabiosol.
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