Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 19. April 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit eines Studiums des Klägers ab 1. April 2004.
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