LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.03.2013
L 10 P 4/11
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 19.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 P 50/10

LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.03.2013 (L 10 P 4/11) - DRsp Nr. 2013/14399

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.03.2013 - Aktenzeichen L 10 P 4/11

DRsp Nr. 2013/14399

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung für die 2007 geborene Tochter L des Klägers, die an einem Diabetes mellitus Typ I leidet.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Versicherungsnehmer privat pflegeversichert. Sein Versicherungsschutz in der Pflegepflichtversicherung umfasst Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege der Tochter L (Tarif PVN).