LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 17.07.2009
L 1 SF 30/08 KO

LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 17.07.2009 (L 1 SF 30/08 KO) - DRsp Nr. 2009/21180

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2009 - Aktenzeichen L 1 SF 30/08 KO

DRsp Nr. 2009/21180

Der Sachverständige ist mit 2.382,25 EUR zu vergüten.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. In dem Berufungsverfahren L 8 U 13/06 geht es um die Frage, ob eine Polyneuropathie und eine Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheiten anzuerkennen sind, weil der Kläger als Maler schädigenden Stoffen ausgesetzt war.