Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 5. März 2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.049,00 EUR festgesetzt. &8195;
I.
Der Antragsteller begehrt im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Beitragsforderung der Antragsgegnerin.
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