LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 02.09.2013
L 5 KR 144/13 B
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 01.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 22/13

LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 02.09.2013 (L 5 KR 144/13 B) - DRsp Nr. 2013/22514

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.2013 - Aktenzeichen L 5 KR 144/13 B

DRsp Nr. 2013/22514

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozial- gerichts Kiel vom 1. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller seine notwendigen außer- gerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über eine Kostenerstattung für die beim Antragsteller angestellten Pflegekräfte während der Zeit seines Krankenhausaufenthaltes.