Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozial- gerichts Kiel vom 1. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller seine notwendigen außer- gerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über eine Kostenerstattung für die beim Antragsteller angestellten Pflegekräfte während der Zeit seines Krankenhausaufenthaltes.
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