LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.06.2011
L 4 KR 68/09
Vorinstanzen:
SG Magdeburg ? Urteil - S 13 KR 229/09 ? 10.12.2009,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.06.2011 (L 4 KR 68/09) - DRsp Nr. 2011/16208

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen L 4 KR 68/09

DRsp Nr. 2011/16208

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 3.410,99 Euro festgesetzt.

Tatbestand:

Streitig ist ein Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 3.410,99 Euro.