Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 12.427,17 EUR festgesetzt.
Streitig ist ein Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von insgesamt 12.427,17 EUR.
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