LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.09.2010
L 6 U 95/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.09.2010 (L 6 U 95/08) - DRsp Nr. 2011/442

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen L 6 U 95/08

DRsp Nr. 2011/442

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe des Verletztengeldes.

Der 1966 geborene und seinerzeit als Blechner beschäftigte Kläger erlitt am 10. April 2006 einen Arbeitsunfall, als er beim Absteigen von einem Dach auf einer Leiterstufe abrutschte und sich beim Sturz auf das linke Handgelenk eine Luxationsfraktur zuzog.