Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.
Der am ... 1948 geborene Kläger absolvierte nach Abschluss der Schulausbildung mit der achten Klasse keine Berufsausbildung. Er war nach seinen Angaben vom 24. August 1964 bis zum 30. April 1966 als Holzplatzarbeiter und vom 2. Mai 1966 bis zum 28. Mai 1971 als Dreher beschäftigt. Ab dem 8. Juni 1971 arbeitete der Kläger als Korrosionsschutzarbeiter, zuletzt ab dem 1. Januar 1997 bei der KSE Bautenschutz GmbH in L ... Vom 11. April 2000 an war er arbeitsunfähig erkrankt. Seit Oktober 2001 ist er arbeitslos.
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