LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.01.2011
L 1 R 324/07
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 614/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.01.2011 (L 1 R 324/07) - DRsp Nr. 2012/12337

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen L 1 R 324/07

DRsp Nr. 2012/12337

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. Juli 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Feststellungen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem.

Der 1954 geborene Kläger erlangte ausweislich des Zeugnisses der Agraringenieurschule F vom 15. September 1978 die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Meliorationsingenieur. Ab dem 1. September 1978 bis mindestens zum 30. Juni 1990 war er beim VEB Meliorationsbau M tätig, und zwar zunächst als Bauleiter, dann vom 1. April 1981 bis zum 28. Februar 1989 als Meister und ab 1. März 1989 bis zum 30. Juni 1990: erneut als Bauleiter. Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung zahlte der Kläger nicht; er erhielt auch keine schriftliche Zusage über eine Zusatzversorgung.