Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. Dezember 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Zahlung höherer Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis 31. März 2006.
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