LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.01.2012
L 2 AL 19/09
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 13.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 31/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.01.2012 (L 2 AL 19/09) - DRsp Nr. 2012/19171

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2012 - Aktenzeichen L 2 AL 19/09

DRsp Nr. 2012/19171

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. Januar 2009 und der Bescheid der Beklagten vom 27. Juni 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2005 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt in Ausführung des Urteils des Sozialgerichts Halle vom 17. November 2004 erneut über den Anspruch des Klägers auf eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt eine Förderung seiner beruflichen Eingliederung durch die Beklagte.